Kurzzeit- & Verhinderungspflege – Seniorenzentrum Südbrookmerland

Die Angebote unserer sogenannten Kurzzeit- oder Verhinderungspflege orientieren sich immer an den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen. Was bedeutet Kurzzeit- oder Verhinderungspflege?

Hintergrund: In Notfällen oder auch bei Erholungsbedarf der Pflegeperson steht Ihnen Hilfe bzw. Unterstützung zu. Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht erbracht werden, besteht Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung.

Wir stehen dem Pflegebedürftigen mit unserer qualifizierten Pflege und Betreuung während dieser Zeit liebevoll zur Seite.

Sie können die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen:

  • wenn die Pflege zu Hause nicht gesichert ist
  • nach Krankenhausaufenthalt
  • zur vorübergehenden Entlastung der häuslichen Pflegeperson
  • bei Urlaub der Pflegeperson

Gut zu wissen: Ein Anspruch auf Kurzzeit- oder Verhinderungspflege besteht für 28 Tage pro Kalenderjahr. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse bis zu einem Satz von max. 1.612 €.

Wir beraten Sie gerne und unterstützen bei dem leidigen „Papierkram“.

 

Wi proten ok Platt.

Ihre Brigitte Byczkowski, Renate Ohlenburg
und das ganze Team vom Seniorenzentrum Südbrookmerland.